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Im
Rahmen aller zu Immobilien geführten Finanzierungsgespräche taucht
früher oder später die Frage auf, wie hoch denn der Sicherheitenwert des
geplanten Objektes beziffert werden kann. Die Antwort auf diese Frage
hat weit reichende Konsequenzen auf die Finanzierbarkeit insgesamt. Denn
zum einen bemisst sich hieran oftmals die maximale Kredithöhe, da alle
außerhalb des Sicherheitenwertes liegenden Beträge als „blanko“
betrachtet werden und i.d.R. aus Eigenmitteln des potentiellen
Kreditnehmers zu erbringen bzw. durch zusätzliche Sicherheitenstellung
abzudecken sind. Zum anderen folgt die Konditionengestaltung der
Sicherheit. Vereinfachend dargestellt bedeutet dies, je höher der
Kreditbetrag im Verhältnis zum Sicherheitenwert ist, desto teurer werden
die Darlehensmittel. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der
Sicherheitenwert einer Immobilie sich nicht linear zu den für Ihre
Herstellung aufgewandten Kosten bemisst. Dies gilt insbesondere für
Zinshäuser, deren Wert sich als sogenannte Betreiberobjekte nur
anhand der aus dem Betrieb erzielbaren Erlöse ableiten lässt.
Das Beleihungswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen
liefert mit dem Beleihungswert die schlüssige Beantwortung der
Wertfrage. Der Beleihungswert definiert sich nach dem Pfandbriefgesetz
als langfristig nachhaltiger Wert der Immobilie, die diese jedem
möglichen Eigentümer (und variierendem Nutzer!) erbringen kann. Die
besondere Spezifik der Zinshäuser, die sich u.a. aus dem
Spannungsverhältnis zwischen zweckgebundenen räumlichen Konzeptionen,
der Einbeziehung öffentlicher Förderprogrammen und der oft ideellen
Ausrichtung der Bauherren und Betreiber ergibt, sollte hier ausreichend
Berücksichtigung finden.
Unabhängig von konkreten Finanzierungsgesprächen ist vielfach auch die
Bewertung sowohl von einzelnen Bestandsimmobilien als auch von
Immobilien-Portfolios für den Eigentümer sinnvoll. Hierdurch lassen sich
u.a. die Höhe eventueller stiller Reserven feststellen und Ansatzpunkte
für mögliche Umstrukturierungen gewinnen.
Den hieraus insgesamt resultierenden Anforderungen können letztlich nur
Spezialisten gerecht werden, die täglich mit Immobilien umgehen.
Als einer der bundesweit führenden Anbieter in der Bewertung von
Immobilien sorgen eigene, sowie ein bundesweites Netzwerk von im
Immobiliensegment besonders qualifizierten Gutachtern für ein
gleich bleibend hohes Qualitätsniveau und termingerechte Bearbeitung.
Alle Bausachverständigen des Instituts haben den Nachweis Ihrer Fachkenntnis durch
eine Prüfung der Sparkassenakademie Niedersachsen, der in der
norddeutschen Sparkassenorganisation maßgeblichen Dozentenstelle für
Wertermittlung, nachgewiesen.
Partizipieren auch Sie an unserem Know How. Gerne unterbreiten wir Ihnen
ein unverbindliches Kostenangebot. Die hierfür notwendigen Unterlagen
entnehmen Sie bitte unserer „Checkliste – Unterlagen für
Beleihungswertgutachten |